Der Kriminologische Dienst ist für die Forschung im bremischen Justizvollzug zuständig und versteht sich als Bindeglied zwischen Praxis und Wissenschaft. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Evaluation und Weiterentwicklung von vollzuglichen Maßnahmen im bremischen Justizvollzug. Der Kriminologische Dienst genehmigt und berät externe Forschungsanliegen (§ 93 BremStVollzG, § 97 BremJStVollzG) und trägt zur Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter:innen des Justizvollzuges bei.
Wenn Sie im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens (Bachelor-, Masterarbeit, Dissertation, Forschungsprojekt) direkt im Vollzug Daten erheben wollen, wenden Sie sich bitte an den Kriminologischen Dienst.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Die Genehmigung Ihres Vorhabens erfolgt dann in zwei Schritten:
.