Die Sozialen Dienste der Justiz haben folgende Aufgabenbereiche:
Inhalt der Bewährungshilfe und der Führungsaufsicht sind Hilfestellungen zur Verbesserung der Lebenslage der Betroffenen. Die Bewährungshilfe steht ihren Klientinnen und Klienten während der Bewährungszeit helfend, beratend und unterstützend zur Seite. Ziel dieser Tätigkeit ist es, diesem Personenkreis zu ermöglichen, in Zukunft ohne erneute Straffälligkeit zu leben.
Aufgabe der Gerichtshilfe ist es, die Entwicklung der Persönlichkeit eines/einer Straffälligen sowie sein/ihr soziales Umfeld und seine/ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen.
Detailinformationen zu den Aufgaben der Sozialen Dienste der Justiz erhalten Sie auf der Homepage der Sozialen Dienste der Justiz.