Die Staatsanwaltschaft wird vorwiegend in Strafsachen tätig. Als Strafverfolgungsbehörde obliegt ihr die Leitung des Ermittlungsverfahrens, die Erhebung und Vertretung der Anklage vor Gericht sowie die Strafvollstreckung.
Im Lande Bremen bestehen nach dem Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Die Staatsanwaltschaft Bremen ist für die staatsanwaltschaftlichen Geschäfte beim Landgericht Bremen und bei den Amtsgerichten des Landes Bremen zuständig. Für die staatsanwaltschaftlichen Geschäfte beim Amtsgericht Bremerhaven ist eine Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Bremen in Bremerhaven eingerichtet.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen ist für die staatsanwaltschaftlichen Geschäfte beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen zuständig.
Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Bremen ist der Leitende Oberstaatsanwalt. Er übt die Dienstaufsicht über alle Angehörigen der Behörde aus. Auch die Staatsanwälte unterliegen seiner Weisungsbefugnis. Die Staatsanwaltschaft ist nach § 152 der Strafprozessordnung verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, soweit zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (Legalitätsgrundsatz).
Die Generalstaatsanwältin als Behördenleiterin der Generalstaatsanwaltschaft übt die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft Bremen aus und ist ihr gegenüber weisungsbefugt.