Die Abteilung 1 ist die Zentralabteilung der Senatorin für Justiz und Verfassung. Sie ist die Schnittstelle aller organisatorischen, koordinativen und entwicklungsbezogenen Aufgaben der bremischen Justiz und daher für die Bereiche Personal, Haushalt, Organisation und IT zuständig.
Als oberste Dienstbehörde ist die Senatorin für Justiz und Verfassung für das Personal in der gesamten bremischen Justiz verantwortlich. Hierzu gehört insbesondere die Planung und Steuerung zukünftiger Personalbedarfe unter Berücksichtigung der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel. Die Bandbreite der verschiedenen Dienstgruppen in der Justiz ist sehr groß. Sie reicht von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, Amtsanwältinnen und -anwälten, Justizfachangestellten, Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeistern bis zu den Bediensteten im Justizvollzug (Allgemeiner Vollzugsdienst und verschiedene Fachdienste).
Die Abteilung 1 ist ebenfalls für die fachliche Weiterentwicklung und Förderung der Beschäftigten des Justizressorts verantwortlich. Neben dem vielfältigen eigenen Angebot für alle Dienstgruppen bestehen auch Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten außerhalb Bremens: Neben zahlreichen Kooperationen mit anderen norddeutschen Bundesländern besteht auch die Möglichkeit, sich auf internationaler Ebene fortzubilden.
Eine positive Entwicklung der Organisation wirkt sich nicht nur auf reibungslose interne Abläufe aus, sondern auch auf die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Abteilung 1 der Senatorin für Justiz und Verfassung behandelt deshalb täglich Themen wie Qualitäts-, Konflikt- oder das betriebliche Gesundheitsmanagement. Sie begleitet Entwicklungsprozesse und regt Maßnahmen zur Verbesserung von Qualität und Effizienz an – sowohl in der senatorischen Behörde selbst als auch in den Dienststellen und Gerichten des Justizressorts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt aktuell auf der Führungskräfteentwicklung.
Die Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben der Senatorin für Justiz und Verfassung erfordert einen verantwortungsbewussten Umgang mit finanziellen Ressourcen. Neben dem alltäglichen Haushaltsvollzug ist es Aufgabe der Abteilung 1, die finanziellen Mittel der Senatorin für Justiz und Verfassung zu planen und zu steuern. Durch Controlling und genaue Analysen mithilfe von Mengengerüsten und Kennzahlen sorgt die Abteilung 1 dafür, die Funktionsfähigkeit der Justiz sicherzustellen. Daneben werden Informationen aus der Kosten- und Leistungsrechnung zu den Kosten und Erlösen der Justiz für Auswertungen genutzt.
Das Management von Liegenschaften und Bauangelegenheiten gehört ebenso zu den Aufgaben von Abteilung 1. Es gilt, den vorhandenen Bestand fortlaufend zu optimieren und den Bedarf an Räumen und Gebäuden zu planen und zu koordinieren, damit das Personal optimal untergebracht ist. Dabei spielt auch die Planung von Investitionen eine große Rolle. Das größte Projekt der vergangenen (und auch zukünftigen) Jahre ist die Sanierung der JVA Bremen.
Der digitale Wandel hat vielfältige Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Nicht nur die Ausstattung der Verwaltung mit Hard- und Software ist nötig, sondern auch die Umwandlung der bisherigen Arbeitsabläufe: Die Papierakte wird zur elektronischen Akte.
Speziell für die Justiz stellt auch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs eine besondere Rolle dar. Die Kommunikation zu Gerichten und Justizbehörden wird auf elektronischem Wege möglich. Selbstverständlich haben Datenschutz und Datensicherheit dabei höchste Priorität. Dies alles macht einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess nötig, den die Abteilung 1 begleitet.