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Abteilung 2: Öffentliches Recht, Zivilrecht, Gesetzgebung, Bundesrat, Freie Berufe und Notare

Die Abteilung 2 ist insbesondere die Gesetzgebungsabteilung des Justizressorts. Zu den Aufgaben der Abteilung gehören:

  • die formelle und materielle Prüfung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen
  • die Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes im Zivilrecht, öffentlichen Recht und Prozessrecht
  • die Vorbereitung der Justizministerkonferenzen und des Rechtsausschusses des Bundesrats
  • die Beratung des Senats und der Beiräte im Verfassungs- und Kommunalverfassungsrecht
  • die Betreuung von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
  • der internationale Rechtshilfeverkehr
  • Justizverwaltungsangelegenheiten, insbesondere Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sowie der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Entschädigungsverfahren
  • die Herausgabe der Sammlung des Bremischen Rechts
  • das Berufsrecht der freien Berufe sowie die Aufsicht über die Bremer Notarkammer und die Hanseatische Rechtsanwaltskammer.

Gesetzgebung

Auf Landesebene und kommunaler Ebene berät die Senatorin für Justiz und Verfassung die anderen Senatsressorts bei ihren Gesetzgebungsvorhaben. Sie hat die Aufgabe, die Gesetz- und Verordnungsentwürfe des Senats auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht, dem Europarecht, dem Bundesrecht und bei Ortsgesetzentwürfen auch mit dem Landesrecht zu überprüfen, bevor die Gesetzentwürfe vom Senat beschlossen oder Rechtsverordnungen erlassen werden. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Rechtsetzungstechnik sowie die Verwendung einer einheitlichen und verständlichen Rechtssprache. Soweit das Land im Zivil-, Gerichtsverfahrens- und Justizkostenrecht Gesetzgebungskompetenzen hat (z.B. für den Erlass von Ausführungsgesetzen zu den Prozessordnungen des Bundes), ist die Senatorin für Justiz und Verfassung federführend für die Erarbeitung von Gesetzentwürfen des Senats.

Auf Bundesebene wirkt die Senatorin für Justiz und Verfassung vor allem über den Rechtsausschuss des Bundesrates an der Gesetzgebung mit. Er bringt in den Ausschuss Vorschläge dazu ein, wie der Bundesrat zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung Stellung nimmt, welche Änderungen der Bundesrat fordert und ob gegen vom Bundestag beschlossene Gesetze der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Auch eigene Initiativen zu rechtspolitischen Themen auf Bundesebene bringt die Senatorin für Justiz und Verfassung über den Rechtsausschuss des Bundesrates oder die Justizministerkonferenz ein.
In der Regel werden die Länder an Gesetzgebungsvorhaben des Bundes schon beteiligt, bevor die Bundesregierung einen Gesetzentwurf förmlich beschließt. Die Senatorin für Justiz und Verfassung nimmt dabei gegenüber dem Bundesjustizministerium Stellung und arbeitet in Bund-Länder-Arbeitsgruppen zu aktuellen rechtspolitischen Themen mit. In die Stellungnahmen fließen die praktischen Erfahrungen der bremischen Gerichte und Staatsanwaltschaften ein. Die senatorische Behörde versteht sich insofern als Bindeglied zwischen Praxis und Politik.

Verfassung und Menschenrechte

Die Senatorin für Justiz und Verfassung berät den Senat zu Fragen der Bundes-, Landes- und Gemeindeverfassung. Hier geht es zum Beispiel darum, welche Kompetenzen das Land im Verhältnis zur Europäischen Union, dem Bund und den Gemeinden hat, oder welche Rechte und Pflichten für den Senat im Verhältnis zu den anderen Verfassungsorganen des Landes bestehen. Seit 2016 berät die Senatorin für Justiz und Verfassung auch die Beiräte der Stadtgemeinde Bremen über ihre Rechte und Pflichten gemäß dem Beiräteortsgesetz.

Eine weitere Aufgabe der Senatorin für Justiz und Verfassung besteht in der Mitwirkung an verfassungsgerichtlichen Verfahren im Land, im Bund und in Europa. In allen Verfahren vor dem Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen ist sie befugt, sich zu äußern und Anträge zu stellen. An Stellungnahmen des Senats gegenüber dem Bundesverfassungsgericht wirkt sie mit. Bei der Vertretung Deutschlands in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte arbeitet die Senatorin für Justiz und Verfassung mit dem Bundesjustizministerium zusammen, wenn sich die Menschenrechtsbeschwerde gegen Entscheidungen bremischer Gerichte oder Behörden richtet.

Internationale Rechtshilfe

Angesichts einer fortschreitenden Globalisierung gewinnt der internationale Rechtshilfeverkehr immer mehr an Bedeutung. Denn zivil- und handelsrechtliche Beziehungen bestehen über Grenzen hinweg. Aber auch Kriminalität macht vor Grenzen keinen Halt. Die Abteilung 2 der Senatorin für Justiz und Verfassung unterstützt die bremischen Gerichte und Staatsanwaltschaften, wenn für Verfahren mit Auslandsbezug andere Staaten um Unterstützung (z.B. um die Auslieferung von Beschuldigten bzw. Verurteilten oder die Vernehmung von Zeuginnen oder Zeugen) gebeten werden müssen. Im umgekehrten Fall wird bei Rechtshilfeersuchen von anderen Staaten geprüft, ob für ausländische Verfahren Rechtshilfe gewährt werden kann.

Die internationale Rechtshilfe wird vertraglos oder aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen und europäischen Rechtsnormen abgewickelt. Dieser Rechtsrahmen wird fortlaufend weiterentwickelt, um die internationale Zusammenarbeit zu verbessern. An diesem Prozess beteiligt das Bundesjustizministerium die Senatorin für Justiz und Verfassung, die die praktischen Belange der bremischen Gerichte und Staatsanwaltschaften in das Verfahren einbringt.

Justizverwaltungsangelegenheiten

Justiz ist nicht nur Rechtsprechung und Strafverfolgung. In manchen Bereichen nimmt die Justiz auch Verwaltungsaufgaben wahr. Einige davon sind in der Abteilung 2 der Senatorin für Justiz und Verfassung angesiedelt. Dort wird z.B. über den Erlass von Gerichtskosten oder über Anträge auf Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen oder überlange Gerichtsverfahren entschieden. Auch Angelegenheiten, die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher oder ehrenamtliche Richterinnen und Richter betreffen (z.B. die Organisation der Schöffenwahlen), werden hier bearbeitet.

Berufsrecht der freien Berufe, Aufsicht über die Kammern

Der Senatorin für Justiz und Verfassung obliegt die Aufsicht über die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen und die Bremer Notarkammer. Sie ist unter anderem zuständig für die Ausschreibung von Stellen für Notarinnen und Notare in den Amtsgerichtsbezirken Bremen, Bremen-Blumenthal und Bremerhaven.