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Abteilung 3 – Straf- und Strafverfahrensrecht, Dienstaufsicht, Juristenausbildung

Zu den Aufgaben der Abteilung 3 gehören:

  • die Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes im Strafrecht und Strafprozessrecht
  • die Vorbereitung der Justizministerkonferenzen und des Rechtsausschusses des Bundesrats auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts
  • die Dienstaufsicht über die bremischen Gerichte und Staatsanwaltschaften
  • die Stellungnahme zu Petitionen
  • die Bearbeitung von Gnadensachen
  • Angelegenheiten der Juristenausbildung und die Kooperation zwischen juristischer Praxis und dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen
  • Belange des Opferschutzes, des Täter-Opfer-Ausgleichs und die Organisation der Psychosozialen Prozessbegleitung

Gesetzgebung

Das Straf- und Strafprozessrecht ist fast ausschließlich Angelegenheit des Bundes. Über den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung mit. Im Rechtsausschuss des Bundesrats vertritt die Senatorin für Justiz und Verfassung seine fachlich begründete Auffassung zu den dort behandelten Gesetzesinitiativen. Bei ihrer Meinungsbildung legt die bremische Justizbehörde größten Wert auf eine Beteiligung der gerichtlichen und der staatsanwaltschaftlichen Praxis. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass diejenigen Belange, die aus der Sicht Bremens besonders wichtig erscheinen, im Gesetzgebungsverfahren zur Geltung gebracht werden.

Dienstaufsicht

Die Senatorin für Justiz und Verfassung führt als oberste Landesbehörde die Dienstaufsicht über die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die richterliche Unabhängigkeit ist verfassungsrechtlich garantiert, weshalb die senatorische Behörde den Gerichten keine Weisungen in Sachfragen erteilen oder richterliche Entscheidungen überprüfen kann.

Ausbildung von Juristinnen und Juristen

Die Ausgestaltung des Studiums und des Vorbereitungsdienstes liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer. Zu den Aufgaben der Senatorin für Justiz und Verfassung im Bereich Juristenausbildung gehören insbesondere die juristischen Staatsprüfungen. Für die erste juristische Prüfung ist das bremische Justizprüfungsamt zuständig. Die zweite Staatsprüfung wird vor dem gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein abgelegt, das beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg errichtet worden ist. Hervorzuheben ist der traditionell enge Austausch und die gute Zusammenarbeit von juristischen Praktikerinnen und Praktikern und der Universität Bremern, Fachbereich Rechtswissenschaft.

Der Beruf der Juristin bzw. des Juristen ist in Deutschland bundesrechtlich reglementiert. Das bedeutet, dass die Aufnahme und Ausübung des Berufes an bestimmte Berufsqualifikationen gebunden ist. Ein Anerkennungsverfahren ausländischer juristischer Abschlüsse und Berufsqualifikationen ist zwingend erforderlich. Die Senatorin für Justiz und Verfassung ist für die Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer juristischer Abschlüsse zuständig.

Opferschutz

Die Belange des Opferschutzes sind eine wichtige Aufgabe der modernen Strafrechtspflege. Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf psychosoziale Prozessbegleitung hat das Justizressort die notwendigen rechtlichen und praktischen Voraussetzungen geschaffen. Gemeinsam mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung wurde ein spezieller Fortbildungsstudiengang geschaffen. Seit dem 1. Januar 2017 nehmen in Bremen ausgebildete Fachkräfte die Aufgaben der psychosozialen Prozessbegleitung wahr und gewährleisten so lückenlos eine kompetente Begleitung besonders hilfs- und schutzbedürftiger Opfer während des gesamten Strafverfahrens.

In Ergänzung der staatlichen Angebote zur Resozialisierung und Haftvermeidung fördert die Senatorin für Justiz und Verfassung den Täter-Opfer-Ausgleich als eine sinnvolle Möglichkeit der einvernehmlichen, außergerichtlichen Konfliktschlichtung.