Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen von Meldungen nach dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz; HinSchG) bei der Senatorin für Justiz und Verfassung.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Rahmen von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist die Senatorin für Justiz und Verfassung, Richtweg 16-22, 28195 Bremen. Sie erreichen die zuständige interne Meldestelle unter folgender E-Mail-Adresse [EMAIL hinweisgeben@justiz.bremen.de). Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation per E-Mail datenschutzrechtlich unsicher sein kann, sofern die Daten nicht verschlüsselt werden (z.B. mittels PGP oder TrueCrypt).
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse datenschutz@justiz.bremen.de sowie unter folgender Postadresse: Datenschutzbeauftragter der Senatorin für Justiz und Verfassung, Richtweg 16-22, 28195 Bremen.
Die interne Meldestelle der Senatorin für Justiz und Verfassung verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten:
Die interne Meldestelle der Senatorin für Justiz und Verfassung hat personenbezogenen Daten von Ihnen erhoben, da Sie eine Meldung im Sinn des Hinweisgeberschutzgesetzes eingereicht haben, die personenbezogene Daten von Ihnen enthielt. Infolge dieser Meldung ist die interne Meldestelle befugt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG), personenbezogene Daten auch von Ihnen zu verarbeiten, soweit dies zur Prüfung der Meldung und der Ergreifung von Folgemaßnahmen (§ 18 HinSchG) erforderlich ist. Die Verarbeitung dient dabei ausschließlich der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.
Ihre Daten werden grundsätzlich nicht weitergegeben und verbleiben bei der unter 1. genannten zuständigen internen Meldestelle. Sofern einer der Ausnahmefälle des § 9 HinSchG vorliegt, dürfen die Informationen über Ihre Identität sowie die weiteren ermittelten Informationen an die Aufsichtsbehörde bzw. die jeweils zuständige Stelle unter den dort genannten jeweiligen Voraussetzungen übergeben werden. Eine Übermittlung an Drittländer findet nicht statt.
Die Inhalte und Daten der Meldung als auch die weiteren Dokumentationen werden drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Dokumentation kann länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz oder anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Für eventuelle Gerichtsverfahren werden die aktenrelevanten Daten archiviert. Es gelten die Aufbewahrungs- und Löschungsfristen der Aktenordnungen der jeweils zuständigen Behörden.
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Bei Fragen zu dieser Datenschutzerklärung wenden Sie sich bitte an den unter 2. genannten Datenschutzbeauftragten. Sie haben ferner das Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen (Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven; Telefon: 0421/361-2010; Telefax: 0421/496-18495; office@datenschutz.bremen.de