Jeder Mensch begegnet mindestens einmal im Leben einer Rechtspflegerin / einem Rechtspfleger, ohne es zu bemerken. Denn diese übernehmen viele Aufgaben, die früher von Richterinnen und Richtern erledigt wurden.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind neben Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten selbständiges Organ der Rechtspflege, das heißt sie entscheiden unabhängig und unterliegen dabei keinen Anweisungen eines Vorgesetzen.
Der Beruf ist vielseitig. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger führen z.B. Zwangsversteigerungen durch, klären, ob es einen Erben für einen Nachlass gibt, überwachen Insolvenzverfahren und unterweisen und kontrollieren bei Vormundschaften. In der Strafvollstreckung kümmern sie sich um die Vollstreckung von Strafurteilen.
Darüber hinaus sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch in der Justizverwaltung , u.a. im Personalbereich und in IT-Abteilungen tätig.
Die Ausbildung erfolgt in einem dreijährigen Dualen Studium. das in Theorie- und Praxisblöcke unterteilt ist.
Die Berufspraxis wird bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft vermittelt. Die Theorie wird an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim erlernt.
...ein spannendes und praxisnahes Studium!
Bereits während des Studiums erhalten Sie eine attraktive Vergütung.
Die Übernahmechancen stehen sehr gut, denn Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger werden bedarfsgerecht ausgebildet.
Es erwartet Sie ein moderner Arbeitsplatz mit guten Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Sie suchen eine vielseitigen Beruf. der nie langweilig wird? Sie haben eine schnelle Auffassungsgabe, Spaß an der Analyse von unterschiedlichen Sachverhalten und Freude am Umgang mit Menschen?
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Abitur, Fachhochschulreife oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand
Dreijähriges Duales Studium
ca. 1.238,68 € (brutto)
ca. 2.600,00 € (brutto)
Weitere Informationen zu diesem Beruf finden Sie auf der Homepage des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen weiter