Im Geschäftsbereich der Senatorin für Justiz und Verfassung ist ein neuer Ausbildungsgang für den Gerichtsvollzieherdienst beabsichtigt.
Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die zum Zeitpunkt der Zulassung in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis der Freien Hansestadt Bremen stehen, verbleiben in ihrem bisherigen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis und erhalten während der Ausbildungszeit weiterhin ihre aktuelle Vergütung bzw. Besoldung.
Sonstige Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) werden nach TV-L EG 5 (Stufe 2) vergütet.
Gerichtsvollzieherinnen bzw. Gerichtsvollzieher (w/m/d) führen aufgrund vollstreckbarer Titel – meist Urteile, Vollstreckungsbescheide oder notarielle Urkunden – Vollstreckungen in das bewegliche Vermögen durch. Beispielsweise treiben sie Geldforderungen bei und berücksichtigen dabei stets nicht nur die Gläubiger-, sondern auch die Schuldnerinteressen.
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (w/m/d) organisieren ihren Bürobetrieb grundsätzlich eigenständig und auf eigene Rechnung.
Nach der Verordnung für die Fortbildung zum Gerichtsvollzieherdienst kann zugelassen werden, wer
Die Fortbildung beginnt am 1. Dezember 2025, für nach Nummer 1. b. Zugelassene am 1. Juni 2025.
Die Fortbildung gliedert sich in folgende Abschnitte:
Die theoretischen Lehrgänge finden in Hannover statt. Fahrkosten werden anteilig übernommen.
130/2341/2025 GV
30. April 2025
Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderten Menschen wird bei einer Bewerbung bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund werden ermutigt, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben.
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:
Soweit die erforderlichen Unterlagen in den Personalakten enthalten sind, kann darauf Bezug genommen werden. Eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte ist der Bewerbung beizufügen
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gern Frau Schulz, Tel.: +49 421 361 58609
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und Interesse an einer Tätigkeit als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher mitbringen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte richten sie diese unter Angabe des Kennzeichens an die
Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen
Am Wall 198
28195 Bremen
per E-Mail: bewerbung@oberlandesgericht.bremen.de
Bewerberinnen und Bewerber, welche in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis der Freien Hansestadt Bremen oder ihrer Stadtgemeinden stehen, haben ihre Bewerbung auf dem Dienstweg zu übersenden.
Sofern Sie sich bewerben, werden nur die Daten verarbeitet, die im Rahmen der Auswahlver-fahren benötigt werden. Dies können Kontaktdaten, alle mit der Bewerbung in Verbindung ste-henden Daten (Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationen, Antworten auf Fragen etc.) sein. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte übermittelt.
Im Hinblick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit dem Bundesdaten-schutzgesetz geben Sie bitte in Ihrer Bewerbung ausdrücklich an, dass Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren zustimmen.
Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt, falls Sie einen ausrei-chend frankierten Freiumschlag beifügen. Dies gilt auch für Mappen und Folien. Andernfalls werden die Unterlagen bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.