Sie sind hier:

Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher (w/m/d) zum 1. Juni 2025 / 1. Dezember 2025

Im Geschäftsbereich der Senatorin für Justiz und Verfassung ist ein neuer Ausbildungsgang für den Gerichtsvollzieherdienst beabsichtigt.

Vergütung während der Aus- bzw. Fortbildung

Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die zum Zeitpunkt der Zulassung in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis der Freien Hansestadt Bremen stehen, verbleiben in ihrem bisherigen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis und erhalten während der Ausbildungszeit weiterhin ihre aktuelle Vergütung bzw. Besoldung.
Sonstige Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) werden nach TV-L EG 5 (Stufe 2) vergütet.

Aufgaben

Gerichtsvollzieherinnen bzw. Gerichtsvollzieher (w/m/d) führen aufgrund vollstreckbarer Titel – meist Urteile, Vollstreckungsbescheide oder notarielle Urkunden – Vollstreckungen in das bewegliche Vermögen durch. Beispielsweise treiben sie Geldforderungen bei und berücksichtigen dabei stets nicht nur die Gläubiger-, sondern auch die Schuldnerinteressen.
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (w/m/d) organisieren ihren Bürobetrieb grundsätzlich eigenständig und auf eigene Rechnung.

Voraussetzungen

Nach der Verordnung für die Fortbildung zum Gerichtsvollzieherdienst kann zugelassen werden, wer

  1. a. die Prüfung für den mittleren Justizdienst oder die Abschlussprüfung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur Justizfachangestellten bzw. zum Justizfachangestellten vom 26. Januar 1998 (BGBL.I, S. 195) in der jeweils geltenden Fassung bestanden hat oder
    b. eine sonstige, dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche Berufsausbildung - insbesondere im juristischen oder kaufmännischen Bereich - mit Erfolg absolviert hat,
  2. sich darüber hinaus mindestens drei Jahre hauptberuflich in einer Tätigkeit entsprechend Nummer 1 bewährt hat,
  3. nach Persönlichkeit und Leistung für den Gerichtsvollzieherdienst geeignet erscheint und das 40. Lebensjahr nicht überschritten hat,
  4. in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und den besonderen körperlichen Anforderungen des zukünftigen Berufes gewachsen ist.

Dauer und Gliederung der Aus- bzw. Fortbildung

Die Fortbildung beginnt am 1. Dezember 2025, für nach Nummer 1. b. Zugelassene am 1. Juni 2025.

Die Fortbildung gliedert sich in folgende Abschnitte:

  • Vorbereitungslehrgang: 6 Monate (nur für Bewerberinnen und Bewerber nach Nummer 1. b.)
  • Berufspraxis I bis III: insgesamt 10 Monate
  • Lehrgang I und II: insgesamt 8 Monate

Die theoretischen Lehrgänge finden in Hannover statt. Fahrkosten werden anteilig übernommen.

Kennzeichen

130/2341/2025 GV

Bewerbungsfrist

30. April 2025

Allgemeine Hinweise

Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderten Menschen wird bei einer Bewerbung bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund werden ermutigt, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben.

Bewerbungshinweise

Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse (Art und Höhe etwaiger Schulden sind anzugeben)
  • Ablichtung des Zeugnisses des erreichten Schulabschlusses
  • Ablichtung des Zeugnisses des erreichten Berufsabschlusses
  • Nachweise über die bisherige berufliche Tätigkeit.

Soweit die erforderlichen Unterlagen in den Personalakten enthalten sind, kann darauf Bezug genommen werden. Eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte ist der Bewerbung beizufügen

Ansprechperson

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gern Frau Schulz, Tel.: +49 421 361 58609

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und Interesse an einer Tätigkeit als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher mitbringen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte richten sie diese unter Angabe des Kennzeichens an die

Kontakt

Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen
Am Wall 198
28195 Bremen

per E-Mail: bewerbung@oberlandesgericht.bremen.de
Bewerberinnen und Bewerber, welche in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis der Freien Hansestadt Bremen oder ihrer Stadtgemeinden stehen, haben ihre Bewerbung auf dem Dienstweg zu übersenden.

Datenschutz

Sofern Sie sich bewerben, werden nur die Daten verarbeitet, die im Rahmen der Auswahlver-fahren benötigt werden. Dies können Kontaktdaten, alle mit der Bewerbung in Verbindung ste-henden Daten (Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationen, Antworten auf Fragen etc.) sein. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte übermittelt.
Im Hinblick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit dem Bundesdaten-schutzgesetz geben Sie bitte in Ihrer Bewerbung ausdrücklich an, dass Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren zustimmen.
Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt, falls Sie einen ausrei-chend frankierten Freiumschlag beifügen. Dies gilt auch für Mappen und Folien. Andernfalls werden die Unterlagen bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.