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Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister (w/m/d)

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister (w/m/d).

Eingruppierung

Während der Ausbildung Entgeltgruppe 4 TV-L. Bei erfolgreicher Beendigung der Ausbildung und Bewährung sowie Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen wird eine Ernennung zur Justizhauptwachtmeisterin bzw. zum Justizhauptwachtmeister angestrebt. Die Einstiegsbesoldung beginnt bei A 5 BremBesG.

Besetzbar

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Aufgabengebiet

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind der erste Kontakt und Ansprechperson für die Bürgerinnen und Bürger in einem Gericht. Sie sorgen für Sicherheit in den Justizgebäuden. Ihnen obliegt die Kontrolle von Besucherinnen und Besuchern im Eingangsbereich der Gerichte ebenso wie die Vorführung von Inhaftierten.

Die Ausbildung dauert in der Regel 12 Monate. Während der praktischen Berufsvorbereitung, die im Rahmen eines tariflichen Arbeitsverhältnisses zunächst als Justizhelferin bzw. als Justizhelfer im Beschäftigungsverhältnis nach dem TV-L in der Entgeltgruppe 4 erfolgt, wird auch ein fachtheoretischer Lehrgang von mindestens vier Wochen durchlaufen.

Weitere Information zur Ausbildung und zum Berufsbild finden Sie auf der Homepage des Hans. Oberlandesgerichts in Bremen .

Wir bieten Ihnen

  • eine praxisorientierte Ausbildung in einem der Amtsgerichte in der Justiz Bremen (sofern nicht bereits die Ausbildung zur Justizwachtmeisterin bzw. zum Justizwachtmeister erfolgreich abgeschlossen wurde)
  • Dienstsport und Firmenfitness (eGym Wellpass)
  • die ermäßigte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (Jobticket)
  • Teamarbeit
  • einen vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz
  • sehr gute Übernahmechancen und einen sicheren Arbeitsplatz

Voraussetzungen

  • Sie sollten mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Sie haben mindestens einen Hauptschulabschluss
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz
  • Sie verfügen über die gesundheitliche Eignung (Vorführtauglichkeit - amtsärztliches Gutachten)
  • Sie sind nicht vorbestraft
    Sie haben bis zum Zeitpunkt der Verbeamtung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Wünschenswert ist eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung. Vorteilhaft sind berufliche Erfahrungen in sicherheitsrelevanten Berufen (z.B. Sicherheitsfachkraft) und bereits vorhandene Trainerlizenzen z.B. für Selbstverteidigung. Das Auswahlverfahren umfasst unter anderem einen Sporttest, bei welchem Sie Ihre körperliche Leistungsfähigkeit und Fitness unter Beweis stellen.
Sie besitzen Engagement und Teamgeist und verfügen über Kommunikations- und Konfliktfähigkeit? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.]

Kennzeichen

130/5112/500 - 2024 - JWM

Bewerbungsfrist

15.09.2024

Allgemeine Hinweise

Chancengleichheit ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Personalpolitik. Schwerbehinderten Menschen wird bei einer Bewerbung bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben, wobei jedoch stets die physischen und psychischen Anforderungen an eine Tätigkeit als Justizwachtmeisterin bzw. Justizwachtmeister zu berücksichtigen sind.
Bewerbungen von Menschen mit einem Migrationshintergrund werden begrüßt.

Bewerbungshinweise

Dem Bewerbungsschreiben sind ein tabellarischer Lebenslauf, Fotokopie des Prüfungszeugnisses bzw. des Abschlusszeugnisses sowie Fotokopien von Arbeitszeugnissen und/oder Beurteilungen beizufügen.

Nach Möglichkeit wird um Einreichung Ihrer Bewerbung nebst Unterlagen auf elektronischem Wege im PDF-Format gebeten. Sollten Sie Ihre Bewerbung postalisch übersenden, werden diese auf Wunsch nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Freiumschlages zurückgesandt. Andernfalls werden die Unterlagen bei erfolgloser Bewerbung bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz aufbewahrt und anschließend gemäß den Datenschutzbestimmungen vernichtet.

Datenschutz:
Sofern Sie sich bewerben, werden nur die Daten verarbeitet, die im Rahmen der Auswahlverfahren benötigt werden. Dies können Kontaktdaten, alle mit der Bewerbung in Verbindung stehenden Daten (Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationen, Antworten auf Fragen etc.) sein. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte übermittelt. Im Hinblick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz geben Sie bitte in Ihrer Bewerbung ausdrücklich an, dass Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren zustimmen.

Ansprechperson

Für weitere Auskünfte und Fragen zum Verfahren stehen Ihnen Frau Schulz, Tel.: +49 421 361 58609 und Frau Fischer, Tel.: +49 421 361 58602 gerne zur Verfügung.

Kontakt

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die
Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen
Am Wall 198
28195 Bremen

vorzugsweise per E-Mail bewerbung@oberlandesgericht.bremen.de