Zum 1. Oktober 2001 ist in Bremen das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren eingeführt worden. Dadurch ist das Amtsgericht Bremen seit diesem Zeitpunkt als zentrales Mahngericht für alle neuen Mahnverfahren im Land Bremen zuständig.
Anträge auf Erlass eines Mahn- oder eines Vollstreckungsbescheids können beim automatisierten Mahnverfahren sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form gestellt werden. Zur Zeit ist es noch erforderlich, durch den Bremer-Online-Service den am Bildschirm erstellten Antragsdatensatz in einen amtlichen Vordruck zu drucken und den Vordruck unterschrieben an das Amtsgericht Bremen zu schicken. Seit 2002 ist es möglich, den Antragsdatensatz signiert und verschlüsselt direkt über das Internet an das Amtsgericht zu übermitteln.
Wer nicht nur gelegentlich einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellt, kann schon in diesem Jahr den elektronischen Datenaustausch mit dem Amtsgericht Bremen nutzen. Das Verfahren wendet sich an professionelle Antragsteller, die über eine eigene Mahnsoftware verfügen (Rechtsanwälte, Behörden, größere Firmen). Für sie ist es jetzt schon möglich, ihre Anträge online an das Amtsgericht Bremen zu schicken.
Die Übermittlung erfolgt datenschutzgerecht unter Verwendung der elektronischen Signatur und unter Einsatz von Verschlüsselungsverfahren.