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Beratung

Öffentliche Rechtsberatung

Das Grundgesetz und die Landesverfassung garantieren für alle Personen den Zugang zu effektivem Rechtsschutz. Dieser darf nicht vom Vermögen des oder der Rechtssuchenden abhängen. Damit sich auch Personen über ihre Rechte informieren können, die nicht die finanziellen Möglichkeiten für eine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt haben, gibt es im Land Bremen die öffentliche Rechtsberatung. Diese ersetzt in Bremen und Bremerhaven die in anderen Bundesländern gewährte Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz des Bundes. Die öffentliche Rechtsberatung wird durch die Arbeitnehmerkammer im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen durchgeführt. Anspruch auf öffentliche Rechtsberatung hat, wer im Land Bremen seinen ständigen Wohnsitz hat. Ausgeschlossen von der öffentlichen Rechtsberatung sind Personen,

  • die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Wahrung ihres angemessenen Unterhalts in der Lage sind, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen
  • denen andere zumutbare Möglichkeiten, Hilfe bei der Wahrnehmung von Rechten zu erhalten, zur Verfügung stehen
  • die die öffentliche Rechtsberatung mutwillig in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zur öffentlichen Rechtsberatung finden Sie hier:

https://www.arbeitnehmerkammer.de/ueber-uns/ueber-uns/beratungsangebot.html

Bitte beachten Sie, dass die Senatorin für Justiz und Verfassung nicht berechtigt ist, Rechtsberatungen durchzuführen.

Schuldnerberatung

Schuldnerinnen und Schuldner, die beim Insolvenzgericht (Amtsgerichte in Bremen und Bremerhaven) einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen wollen, müssen zuvor eine außergerichtliche Schuldenbereinigung versuchen. Mit einem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens muss dem Insolvenzgericht eine Bescheinigung über den Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung vorgelegt werden, die von einer als geeignet anerkannten Stelle ausgestellt ist.

Rechtsberatung des Bremischen Anwaltsvereins

Der Bremische Anwaltsverein bietet in den Amtsgerichten Bremen, Bremen-Blumenthal und Bremerhaven eine kostenlose Rechtsberatung durch Anwältinnen und Anwälte an.

Opferschutz in Bremen

Hilfe und Unterstützung von Opfern nach einer Tat ist dem Senat der Freien Hansestadt Bremen ein besonderes Anliegen. Viele Opfer einer Straftat fühlen sich hilflos und alleingelassen. Sie haben viele Fragen und wissen nicht, an wen Sie sich wenden sollen. Wichtige professionelle Ansprechpersonen und entsprechende Beratungsangebote bei der Polizei können Sie hier finden:

Gerne stellen wir Ihnen auch weitere Informationen unseres zur Verfügung.

Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Bremen und Bremerhaven

Eine kompetente Beratung und Begleitung sind wichtig für das spätere Anerkennungsverfahren. Für alle Ratsuchenden mit ausländischen Berufsabschlüssen in Bremen gibt es Informationen und Ansprechpersonen übersichtlich beim IQ-Netzwerk Bremen.

Mehr Informationen des IQ-Netzwerks finden Sie hier.