Die Themen „Erben“ und „Vererben“ betreffen viele Bürgerinnen und Bürger im Laufe ihres Lebens. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat daher die Broschüre „Erben und Vererben – Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht“ erstellt, mit der Sie sich einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen verschaffen können, und die als Hilfestellung für Überlegungen zur Regelung der eigenen Vermögensnachfolge dienen kann. Die Broschüre finden Sie unter folgendem Link:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.html
Um sicherzugehen, dass Ihr Testament auch gefunden wird, gibt es die Möglichkeit, es amtlich verwahren zu lassen. Nach den erbrechtlichen Vorschriften werden notarielle Testamente von dem beurkundenden Notar direkt in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben. Aber auch ein handschriftlich verfasstes Testament kann in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben werden. Nähere Informationen zum Verfahren, zu den Kosten und Fristen sowie zu den zuständigen Stellen finden Sie unter folgendem Link im Serviceportal Bremen:
http://service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.66607.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de