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Öffentliche Rechtsberatung

Das Grundgesetz und die Landesverfassung garantieren für alle Personen den Zugang zu effektivem Rechtsschutz. Dieser darf nicht vom Vermögen des oder der Rechtssuchenden abhängen. Damit sich auch Personen über ihre Rechte informieren können, die nicht die finanziellen Möglichkeiten für eine Beratung durch einen Anwalt haben, gibt es im Land Bremen die öffentliche Rechtsberatung. Diese ersetzt in Bremen und Bremerhaven die in anderen Bundesländern gewährte Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz des Bundes. Die öffentliche Rechtsberatung wird durch die Arbeitnehmerkammern im Land Bremen durchgeführt. Anspruch auf öffentliche Rechtsberatung hat, wer im Land Bremen seinen ständigen Wohnsitz hat. Ausgeschlossen von der öffentlichen Rechtsberatung sind Personen,

  • die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Wahrung ihres angemessenen Unterhalts in der Lage sind, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen
  • denen andere zumutbare Möglichkeiten, Hilfe bei der Wahrnehmung von Rechten zu erhalten, zur Verfügung stehen
  • die die öffentliche Rechtsberatung mutwillig in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zur öffentlichen Rechtsberatung finden Sie hier:

https://www.arbeitnehmerkammer.de/ueber-uns/ueber-uns/beratungsangebot.html

Bitte beachten Sie, dass die Senatorin für Justiz und Verfassung nicht berechtigt ist, Rechtsberatungen durchzuführen.