Seit dem 1. Januar 2017 haben besonders schutzbedürftige Zeuginnen und Zeugen, die Opfer einer Straftat geworden sind, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens: die psychosoziale Prozessbegleitung.
Sie finden bei uns weitere Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung, unter anderem eine Liste der psychosozialen Prozessbegleitungen (pdf, 121.9 KB), Informationen in unterschiedlichen Sprachen, das Antragsformular und eine Beschreibung zu den Aufgaben: "Was macht eine psychosoziale Prozessbegleitung ... (pdf, 26 KB)