Opfer von Straf- und Gewalttaten benötigen Informationen und Unterstützung. Genau dafür sorgt der Bremer Opferschutzbeauftragte. Er übernimmt für alle Opfer von schweren Straf- und Gewalttaten eine Art Lotsenfunktion zu den verschiedenen Bremer Opferhilfe-Institutionen und -Initiativen, berät sie über ihre Rechte und vermittelt den Betroffenen Hilfe und Unterstützung.
Der Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz und weitere Anschläge wie in Halle und in Hanau haben gezeigt, dass es für eine bestmögliche Betreuung aller Opfer, Angehöriger und Hinterbliebenen wichtig ist, zentrale Ansprechpersonen in den Bundesländern und auf Bundesebene zu haben. Deshalb haben alle Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer, darunter auch der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister Andreas Bovenschulte, zusammen mit der Bundeskanzlerin entschieden, so genannte „zentrale Opferschutzstrukturen“ einzurichten.
Die gesetzliche Grundlage dafür hat die Bremische Bürgerschaft Ende September 2020 geschaffen:
Mit dem Opferanlaufstellengesetz (Gesetz über eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige) hat das Landesparlament beschlossen, dass es in Bremen eine ständige und zentrale Ansprechperson in Fällen von körperlichen und psychischen Gewalttaten geben soll.
Im November 2020 hat daraufhin der Beauftragte für Opferschutz seine Arbeit aufgenommen.
Der Beauftragte für Opferschutz ist Anlaufstelle für Opfer von körperlichen und psychischen Gewalttaten und ihnen nahestehende Personen.
Er soll ihnen zur Seite stehen, Auskünfte über psychosoziale, finanzielle und sonstigen Hilfen erteilen und die Betroffenen in das Hilfsnetzwerk der Opferberatungseinrichtungen vermitteln.
Er berät die Betroffenen und koordiniert die erforderliche Hilfe und Beratung zwischen den beteiligten Stellen.
Gleichzeitig hat der Beauftragte die Aufgabe, Vorschläge und Konzepte für die Weiterentwicklung des Opferschutzes in Bremen zu erarbeiten und das Netzwerk der bestehenden Hilfsangebote in diesem Bereich zu stärken.
Anfang November 2020 ist Uwe Hellpap durch die Senatorin für Justiz und Verfassung zum ersten Bremer Landesopferschutzbeauftragten ernannt worden. Seither setzt er sich als zentraler Ansprechpartner für die Belange von Opfern ein.
Hellpap wurde 1967 in Calw (Baden-Württemberg) geboren. Er verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Justiz. Nach Abitur und Zivildienst studierte er ab 1989 in Bremen und Münster Rechtswissenschaften und arbeitete anschließend als Rechtsanwalt, Staatsanwalt, stellvertretender Leiter der JVA Bremen und zuletzt seit 2008 als stellvertretender Abteilungsleiter im Justizressort. Am 1. November wurde er zum Opferschutzbeauftragten des Landes Bremen ernannt.
Der Landesopferschutzbeauftragte ist per Post, per E-Mail und telefonisch zu erreichen:
Postanschrift:
Der Landesopferbeauftragte
bei der Senatorin für Justiz und Verfassung
Richtweg 16 - 22
28195 Bremen
E-Mail: opferschutz@justiz.bremen.de
Telefon: 0421 – 361 2995
Gesetz über eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige (Opferanlaufstellengesetz) weiter
Hier finden Sie die Liste der im Bundesland Bremen zugelassenen Begleiterinnen und Begleiter. download